Wir freuen uns, dass wir im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes in einigen Bundesländern die Anerkennung erhalten haben.
Bildungsurlaub, auch als Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung bezeichnet, ist ein durch Gesetz geregelter Urlaubsanspruch von Arbeitskräften, damit diese während ihrer Arbeitszeit Seminare besuchen können. Diese Seminare müssen als Bildungsurlaub anerkannt sein. Bildungsurlaubsgesetze gibt es in folgenden Ländern: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
In allen 16 Bundesländern wurden von uns Anträge zur Bildungsfreistellung gestellt. Leider können unsere Kurswochenenden aus unterschiedlichen Gründen in folgenden Bundesländern nicht als Bildungsurlaub anerkannt werden: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen und NRW. In den übrigen Bundesländern haben wir die Anerkennung bereits erhalten.
Die aufgeführten Daten zu den Zeiträumen der Anerkennung je Bundesland werden durch die Strukturen der Bildungsfreistellungsgesetze der jeweiligen Länder festgelegt. Wir kümmern uns beständig um die Erneuerung aller Zertifizierungen und Förderungsmöglichkeiten für unsere Schüler:innen.